Arbeitsgrundlagen
Als Kreisvolkshochschule sind wir zum Landkreis Uckermark gehörende Einrichtung. Wir gehören zum Dezernat III, zum Liegenschafts- und Schulverwaltungsamt.
Die Grundlagen unserer Arbeit bilden, neben den allgemeingültigen verwaltungsinternen Vorschriften und für unsere Arbeit relevanten gesetzlichen Grundlagen, die:
- Satzung der KVHS Uckermark (Erste Änderungssatzung vom 17.02.2011, beschlossen vom Kreistag Uckermark)
- Benutzer- und Entgeltordnung (gültig seit 01.01.2005, beschlossen vom Kreistag am 10.11.2004)
- Allgemeine Geschäftsbedingungen der KVHS Uckermark (AGB)
- Leitbild der KVHS Uckermark