Arbeitsgrundlagen
Als Kreisvolkshochschule sind wir zum Landkreis Uckermark gehörende Einrichtung. Wir gehören zum Dezernat I, zum Bildungsamt.
Die Grundlagen unserer Arbeit bilden, neben den allgemeingültigen verwaltungsinternen Vorschriften und für unsere Arbeit relevanten gesetzlichen Grundlagen, die:
- Satzung der KVHS Uckermark (Erste Änderungssatzung vom 17.02.2011, beschlossen vom Kreistag Uckermark)
- Benutzer- und Entgeltordnung (gültig seit 01.01.2005, beschlossen vom Kreistag am 10.11.2004)
- Allgemeine Geschäftsbedingungen der KVHS Uckermark (AGB)
- Leitbild der KVHS Uckermark