Sachkundenachweis Pflanzenschutz

Jeder, der gewerbsmäßig Pflanzenschutzmittel anwendet oder vertreibt, muss im Besitz eines gültigen Sachkundenachweises sein. Dies gilt für alle Beschäftigen in der Land- oder Forstwirtschaft, im Gartenbau sowie im Direkt- und Onlinehandel. Um eine Sachkundigkeitskarte zu erhalten, muss entweder ein entsprechender Berufsabschluss oder ein Nachweis über eine bestandene Prüfung in der Sachkunde vorliegen.

Schulung zum Erwerb des Sachkundenachweises Pflanzenschutz

Für alle, die die Prüfung ablegen müssen, bietet die RBA eine entsprechende Schulung zur Vorbereitung auf die Prüfung an. Diese umfasst 30 Unterrichtsstunden, die sich auf 4 Tage verteilen. Der anschließende Prüfungstermin wird über die RBA organisiert. Die Prüfung selbst führen Mitarbeiter des Pflanzenschutzdienstes des Landesamtes durch. Die Schulung zum Erwerb der Sachkunde findet 2x pro Jahr statt. Anmeldungen dafür werden durchgängig entgegengenommen.

Weiterbildung Pflanzenschutz

Vom Gesetzgeber vorgesehen ist weiterhin, dass jeder Sachkundige mindestens alle 3 Jahre an einer anerkannten Weiterbildung teilnehmen muss. Auch diese Weiterbildungen werden von der RBA angeboten. Bis zu 5 Veranstaltungstermine (bei Bedarf auch mehr) stehen in den Herbst- und Wintermonaten regelmäßig zur Auswahl.

Bei entsprechender Personenzahl ist es auch möglich, eine Firmenschulung zu buchen. Diese kann wahlweise in unserem Haus oder in Ihrer Firma stattfinden. Haben Sie daran Interesse - nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

 

 

Ihre Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um unsere Angebote im Bereich Pflanzenschutz ist:

Kerstin Hansche

Telefon: 03984 2551

E-Mail: kerstin.hansche@kvhs-uckermark.de