Ausbildung der Ausbilder/ Ausbildereignung
Nach der Ausbildereignungsverordnung vom 21. Januar 2009 haben Ausbilderinnen und Ausbilder den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nachzuweisen.
Aus diesem Grund bietet die Regionalstelle für Bildung im Agrarbereich Vorbereitungskurse für Ausbilder/innen aus landwirtschaftlichen Betrieben nach der neuen Verordnung an.
Die Kompetenz zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Berufsausbildung wird dann in vier Handlungsfeldern vermittelt und geprüft:
- Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
- Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
- Ausbildung durchführen
- Ausbildung abschließen
Prüfungsanforderungen
- schriftliche Prüfung mit fallbezogenen Aufgaben aus den vier Handlungsfeldern der Berufsausbildung und Mitarbeiterführung (150 min)
- Durchführung einer Ausbildungseinheit (60 min)
- anschließendes Prüfungsgespräch (bis 30 min)

