Ausbildung der Ausbilder/ Ausbildereignung

Nach der Ausbildereignungsverordnung vom 21. Januar 2009 haben Ausbilderinnen und Ausbilder den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nachzuweisen.

Aus diesem Grund bietet die Regionalstelle für Bildung im Agrarbereich Vorbereitungskurse für Ausbilder/innen aus landwirtschaftlichen Betrieben nach der neuen Verordnung an.

Die Kompetenz zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Berufsausbildung wird dann in vier Handlungsfeldern vermittelt und geprüft:

  •     Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  •     Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
  •     Ausbildung durchführen
  •     Ausbildung abschließen

Prüfungsanforderungen

  •     schriftliche Prüfung mit fallbezogenen Aufgaben aus den vier Handlungsfeldern der Berufsausbildung und Mitarbeiterführung (150 min)
  •     Durchführung einer Ausbildungseinheit (60 min)
  •     anschließendes Prüfungsgespräch (bis 30 min)