Bildungszeit Brandenburg

Erwerbstätige können sich im Land Brandenburg im Rahmen der Bildungszeit für die Teilnahme an beruflichen, kulturellen oder politischen Weiterbildungen und der Qualifizierung zur Wahrnehmung gemeinwohlorientierter ehrenamtlicher Tätigkeiten von der Arbeit freistellen lassen. Innerhalb von 2 Kalenderjahren können 10 Tage für die eigene Weiterbildung genutzt werden, um die eigenen Fähigkeiten und Kompetenzen zu erweitern. Das Recht darauf ist im Brandenburgischen Erwachsenenbildungsgesetz festgeschrieben.

Die Bildungszeit erfolgt mit Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, d.h. ohne Verlust an Urlaubstagen oder Lohn.

Wer kann die Bildungszeit beantragen?

  •     Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigte mit Arbeitsstätte in Brandenburg nach bestehender Beschäftigungsdauer von mind. 6 Monaten
  •     Auszubildende
  •     arbeitsnehmerähnliche Personen samt der ihnen gleichgestellten Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbständigkeit als beschäftigte Personen anzusehen sind

Welche Weiterbildungsangebote können besucht werden?

Die Bildungszeit kann nur für anerkannte organisierte Weiterbildungen erfolgen.

Informationen zu allen Bildungszeitangeboten in Brandenburg erhalten sie hier:

Suchportal Bildungszeit Brandenburg

Wie wird der Anspruch auf Bildungszeit geltend gemacht?

Beim Arbeitgeber ist mindestens 6 Wochen vor Weiterbildungsbeginn ein Antrag zu stellen. Hierzu erhalten Sie vom Veranstalter eine Anmeldebestätigung, aus der titel, Zeitraum und Anerkennung hervorgehen. Nach Teilnahme an der Veranstaltung stellt der Weiteribldungsanbieter kostenfrei eine Teilnahmebescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber aus.

Nur in zwingenden Gründen darf der Arbeitgeber den Antrag auf Bildungszeit ablehnen. Derartige Gründe sind z.B. vorrangige Urlaubsansprüche anderer Beschäftigter oder andere zwingende betriebliche Belange. Die Ablehnung muss dem Beschäftigten spätestens zwei Wochen nach Antragstellung vom Arbeitgeber schriftlich mitgeteilt werden. Die Bildungszeit ist dann zu einem anderen Zeitpunkt zu gewähren.

Weitere Informationen zur Bildungszeit erhalten Sie  hier oder direkt beim Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg.

 

Sonderrubrik / Bildungsfreistellung
Bildungszeit - auch "Bildungsurlaub" - ist ein Anspruch von Beschäftigten auf bezahlte Freistellung von der Arbeit zur Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen.
Zehn Tage innerhalb zweier Kalenderjahre stehen für politische, berufliche oder kulturelle Weiterbildung zur Verfügung.

Die Freistellung macht eine Teilnahme während der Arbeitszeit möglich. Währenddessen wird das Arbeitsentgelt fortgezahlt. Geregelt ist dies im Gesetz zur Regelung und Förderung der Erwachsenenbildung im Land Brandenburg (Brandenburgisches Erwachsenenbildungsgesetz - BbgEBG) vom 20. Dezember 2023.

Nach der Wahl einer geeigneten Veranstaltung ist Freistellung gegenüber der Beschäftigungsstelle spätestens sechs Wochen vorher schriftlich geltend zu machen. Hierzu erhalten Sie vom Veranstalter eine Anmeldebestätigung, aus der Titel, Zeitraum und Anerkennung der Veranstaltung ersichtlich sind. Nach der Teilnahme an der Veranstaltung wird Ihnen kostenfrei eine Teilnahmebescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber ausgestellt.

Die in dieser Kategorie aufgeführten Veranstaltungen und Kurse sind gemäß §24 BbgWBG als Veranstaltung zur beruflichen Weiterbildung im Sinne des § 14 Abs. 1 BbgWBG anerkannt.

Bildungsfreistellung


Bildungszeit - auch "Bildungsurlaub" - ist ein Anspruch von Beschäftigten auf bezahlte Freistellung von der Arbeit zur Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen.
Zehn Tage innerhalb zweier Kalenderjahre stehen für politische, berufliche oder kulturelle Weiterbildung zur Verfügung.

Die Freistellung macht eine Teilnahme während der Arbeitszeit möglich. Währenddessen wird das Arbeitsentgelt fortgezahlt. Geregelt ist dies im Gesetz zur Regelung und Förderung der Erwachsenenbildung im Land Brandenburg (Brandenburgisches Erwachsenenbildungsgesetz - BbgEBG) vom 20. Dezember 2023.

Nach der Wahl einer geeigneten Veranstaltung ist Freistellung gegenüber der Beschäftigungsstelle spätestens sechs Wochen vorher schriftlich geltend zu machen. Hierzu erhalten Sie vom Veranstalter eine Anmeldebestätigung, aus der Titel, Zeitraum und Anerkennung der Veranstaltung ersichtlich sind. Nach der Teilnahme an der Veranstaltung wird Ihnen kostenfrei eine Teilnahmebescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber ausgestellt.

Die in dieser Kategorie aufgeführten Veranstaltungen und Kurse sind gemäß §24 BbgWBG als Veranstaltung zur beruflichen Weiterbildung im Sinne des § 14 Abs. 1 BbgWBG anerkannt.

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Kurs abgeschlossen
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Anmeldeinformationen in der Kursbeschreibung (unten)
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