Allgemeine Geschäftsbedingungen der KVHS Uckermark

1. Anmeldung

Die Kurse stehen allen Bürgerinnen und Bürgern ab dem 16. Lebensjahr offen. Die Anmeldung zu einem Kurs/einer Veranstaltung kann in den regionalen Geschäftsstellen der Kreisvolkshochschule Uckermark in Angermünde, Prenzlau und Templin persönlich, per Post, per Internet oder E-Mail unter Verwendung des entsprechenden Anmeldeformulars erfolgen. Hat sich ein Teilnehmer verbindlich angemeldet, kommt ein Vertrag zustande. Bei begrenzter Teilnehmerzahl werden Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Die Reservierung eines Kursplatzes kann telefonisch erfolgen.

2. Kursbeginn, Teilnehmerzahl, Entgeltkalkulation

Die Kurse beginnen in der Regel wie im Programmheft oder im Internet ausgewiesen. Nach Ihrer verbindlichen Anmeldung erhalten Sie keine weitere schriftliche oder telefonische Einladung. Kann ein Kurs aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl nicht zum ausgewiesenen Datum beginnen, ist die KVHS berechtigt, kurzfristig einen späteren Beginn festzulegen oder das Teilnehmerentgelt entsprechend der geringeren Teilnehmerzahl neu zu kalkulieren.
In diesen Fällen werden Sie von der Kreisvolkshochschule über die neuen Termine und Teilnahmebedingungen informiert.

3. Kursentgelt

Die Kursentgelte sind im Volkshochschulprogramm ausgewiesen. Sie basieren auf der jeweils geltenden Fassung der „Benutzer- und Entgeltordnung der KVHS Uckermark“, die in den Regionalstellen zur Einsichtnahme ausliegt. Eine Unterrichtseinheit (UE) dauert   45 Minuten. Die Höhe des Kursentgeltes ist in der Regel von der Anzahl der angemeldeten Teilnehmer abhängig und wird bei fortlaufenden Kursen am zweiten Veranstaltungstermin festgelegt. In den Kursentgelten sind die Anmeldegebühr und ggf. die Gebühr für die Teilnahmebestätigung bereits enthalten. Abweichende Entgelte (Sonderveranstaltungen) sind im Programm gekennzeichnet.

4. Zahlungsbedingungen

Jeder Teilnehmer, der sich für eine Veranstaltung angemeldet hat, ist zur Zahlung des Teilnehmerentgeltes verpflichtet. Die Zahlung ist per Rechnung oder über eine einmalige Einzugsermächtigung möglich. Bei Rechnungen und Einzugsermächtigungen wird die Zahlungsfrist bzw. das Datum der Abbuchung bekannt gegeben. Barzahlungen sind nur in Ausnahmefällen möglich.

5. Ermäßigungen

Ermäßigungen werden entsprechend der Benutzer- und Entgeltordnung der Kreisvolkshochschule Uckermark auf Antrag gewährt. Wenn nicht im Einzelnen anders ausgewiesen, beträgt die Ermäßigung für Schüler, Auszubildende und Studenten (Ermäßigungsstufe I) 25 % und für Empfänger von Leistungen nach Sozialgesetzbuch II und XII (Ermäßigungsstufe II) 50 %. Entsprechende Nachweise sind vor der Rechnungslegung vorzulegen. Die Verwaltungsgebühr für die Anmeldung und ggf. die Teilnahmebestätigung kann nicht ermäßigt werden.

6. Rücktritt und Kündigung

Angemeldete Teilnehmer können rechtzeitig, spätestens 3 Werktage vor Kurs-/Veranstaltungsbeginn schriftlich (per Post, E-Mail oder Fax), vom Vertrag zurücktreten. Bereits gezahlte Entgelte werden in diesem Fall erstattet. Stillschweigender Verzicht auf die Teilnahme oder nicht fristgerechte Abmeldung entbinden nicht von der Zahlungspflicht.

7. Entgelterstattung

Wird eine Veranstaltung aufgrund einer Entscheidung der Leitung der KVHS nicht durchgeführt bzw. abgebrochen, so wird das bereits gezahlte Entgelt voll bzw. anteilig erstattet. Etwaige weitere Ansprüche der Teilnehmer sind ausgeschlossen. Unterrichtsstunden, die durch höhere Gewalt ausfallen, werden nach Möglichkeit nachgeholt. Entgelte werden in diesem Fall nur in Ausnahmefällen erstattet. Eine Rückzahlung von Entgelten an Teilnehmer, die einen Kurs von sich aus abbrechen oder nicht teilnehmen, erfolgt nicht, soweit nicht gewichtige Gründe (§ 7 (3) der "Benutzer- und Entgeltordnung der KVHS Uckermark") vorliegen. Gleiches gilt auch für Kurse, die erst nach Kursbeginn die Mindestteilnehmerzahl (siehe § 4 der vorgenannten Entgeltordnung) erreichen. Entgelterstattungen sind bis maximal 2 Monate nach Ablauf des Semesters, für das die Entgeltzahlung erfolgte, möglich.

8. Haftung

Die Teilnahme an den Kursen und Veranstaltungen der Kreisvolkshochschule erfolgt auf eigene Gefahr.
Die Kreisverwaltung Uckermark, als Träger der KVHS, haftet nicht bei Diebstählen, Sachschäden oder Unfällen während der Kurse und anderer Veranstaltungen oder auf dem Hin- und Rückweg zu und von den Lehrstätten sowie bei Behinderung ihrer Arbeit durch höhere Gewalt.

9. Datenschutz

Für sämtliche Informationen im Zusammenhang mit dem Umgang mit Ihren Daten verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung, die im Internet, dem Programmheft und in jeder Regionalstelle einsehbar ist.

10. Hausordnung

Bei allen Veranstaltungen gilt die in dem jeweiligen Gebäude gültige Hausordnung.

 

Grundlagen:

1. „Satzung der Kreisvolkshochschule Uckermark“ in der jeweils geltenden Fassung

2. „Benutzer- und Entgeltordnung der Kreisvolkshochschule Uckermark“ in der jeweils geltenden Fassung