Einbürgerungstest

Eine Voraussetzung für die Einbürgerung ist der Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse sowie das erfolgreiche Bestehen des Einbürgerungstests.
Die erforderlichen Sprachkenntnisse können in der Regel durch das Ablegen einer B1-Sprachprüfung nachgewiesen werden.
Der Einbürgerungstest muss parallel zur Sprachprüfung bestanden werden. Es handelt sich beim Einbürgerungstest um einen schriftlichen Multiple-Choice-Test mit 33 Fragen zur Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie zu den Lebensverhältnissen in Deutschland (Prüfungsdauer: 60 Minuten). Der vollständige Fragenkatalog zur Vorbereitung auf den Test ist beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu finden.
Das Ablegen der Prüfung ist bei uns möglich. Bitte beachten Sie, dass Sie sich mindestens 4 Wochen vor Prüfungstermin bei uns persönlich angemeldet haben müssen, um am Einbürgerungstest teilnehmen zu können. Zur Anmeldung sind Ihr Pass sowie die Prüfungsgebühr in Höhe von 25 € mitzubringen.
Anmeldeformular zum Einbürgerungstest
Die Termine für die nächsten Sprachprüfungen B1 an unserer Volkshochschule finden Sie hier. Sollten sich hier kein aktueller Termin finden, fragen Sie bitte direkt bei uns nach!
Die nächsten Tests an unserer Einrichtung finden an folgenden Terminen statt:
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