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Landwirtschaftsmeister/innen werden für Fach- und Führungsaufgaben in landwirtschaftlichen Betrieben ausgebildet. Ziel der Prüfung durch den Meisterprüfungsausschuss der zuständigen Stelle für berufliche Bildung ist es demnach festzustellen, ob der Teilnehmer an der Meisterprüfung die dafür notwendigen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen besitzt.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Abschluss Landwirtschaftsmeister/Landwirtschaftsmeisterin.
Wer an der Meisterprüfung teilnehmen möchte, muss eine erfolgreiche Abschlussprüfung in einem landwirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Tätigkeit als Landwirt/Landwirtin nachweisen. Diese Voraussetzungen müssen spätestens zum Zeitpunkt der letzten Teilprüfung erfüllt sein.
Die Meisterprüfung ist in drei Abschnitte gegliedert, bestehend aus:
Praktische Meisterarbeit in Form eines Arbeitsprojektes in der Pflanzen- oder Tierproduktion, bis zu einem Jahr, mit abschließendem Prüfungsgespräch bis zu 60 Minuten
Schriftliche Prüfung in dem Produktionsbereich, der nicht Gegenstand des Arbeitsprojektes ist (Dauer: bis zu drei Stunden)
Schriftliche Meisterarbeit, bis zu sechs Monaten, und Prüfungsgespräch bis zu 30 Minuten
Beurteilung eines fremden Betriebes, schriftlich in bis zu zwei Stunden mit anschließendem Prüfungsgespräch bis zu 60 Minuten
Durchführung einer Ausbildungseinheit, bis zu 60 Minuten, mit anschließendem Prüfungsgespräch bis zu 30 Minuten
Schriftliche Prüfung mit fallbezogenen Aufgaben aus mehreren Handlungsfeldern der Berufsausbildung und Mitarbeiterführung, bis zu 3 Stunden
Die Meisterprüfung erstreckt sich über einen Zeitraum von zwei Jahren. In diesem Zeitrahmen finden sowohl die vorbereitenden Fortbildungsveranstaltungen und Lehrgänge als auch die Prüfungen statt. Die Betreuung der Teilnehmer, die Durchführung des Vorbereitungslehrganges erfolgt durch die Regionalstelle für Bildung im Agrarbereich an der Kreisvolkshochschule Uckermark.
Sowohl der Gesetzgeber als auch die Öffentlichkeit fordern die Einhaltung der guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft ein. Darum sollten in der Landwirtschaft tätige ohne Berufsabschluss und Nebenerwerbslandwirte mit außerlandwirtschaftlicher Berufsausbildung und Berufstätigkeit das notwendige Grundlagenwissen für eine ordnungsgemäße Landbewirtschaftung und Tierhaltung erwerben können. Diese Grundkenntnisse sind darüber hinaus Voraussetzung für eine laufende Weiterbildung durch Beratung, Seminare und Fach-literatur.
Die Regionalstelle für berufliche Bildung an der Kreisvolkshochschule Uckermark bietet Lehrgänge an, mit denen
die Kenntnisse und Fertigkeiten des Berufes Landwirt/in erworben werden können und
eine fundierte Vorbereitung auf die Abschlussprüfung im Beruf Landwirt/Landwirtin ermöglicht wird.
Diese Fortbildung dauert zwei Jahre und umfasst folgende Bestandteile:
Pflanzenproduktion
Tierproduktion
Wirtschaft und Soziales/Unternehmensführung
Der Lehrgang wird in Form von Abendkursen verteilt auf die Monate Oktober bis März/April angeboten. Der Unterricht findet jede Woche an einem Abend und einem Sonnabend statt.
Zulassung zur Berufsabschlussprüfung in besonderen Fällen gemäß den Bestimmungen von § 45 (2) des Berufsbildungsgesetzes
Gemäß § 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz ist zur Abschlussprüfung zuzulassen, wer nachweist, dass er mindestens das 1,5-fache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem die Prüfung abgelegt werden soll. Als Zeiten der Berufstätigkeit zählen auch Ausbildungszeiten in einem anderen einschlägigen Ausbildungsberuf.
Vom Nachweis der Mindestzeit kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft gemacht wird, dass der Bewerber bzw. die Bewerberin die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigt. Ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeiten im Ausland sind dabei zu berücksichtigen.
Ausgang für die Berechnung der erforderlichen Praxiszeit ist stets die in der Ausbildungsverordnung vorgesehene Regelausbildungszeit. Diese beträgt in allen Agrarberufen generell 3 Jahre.
Die Mindestzeit an hauptberuflicher Praxis in dem angestrebten Beruf für eine Zulassung nach § 45 Abs. 2 BBiG beträgt demnach einheitlich für alle Bewerber 4,5 Jahre.
Nach der Ausbildereignungsverordnung vom 21. Januar 2009 haben Ausbilderinnen und Ausbilder den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nachzuweisen.
Ab Herbst 2009 wird die KVHS/RBA Uckermark wieder Vorbereitungskurse für Ausbilder/innen aus landwirtschaftlichen Betrieben nach der neuen Verordnung anbieten.
Die Kompetenz zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Berufsausbildung wird dann in vier Handlungsfeldern (Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen; Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken; Ausbildung durchführen; Ausbildung abschließen) vermittelt und geprüft werden.
Links:
Brandenburgischer VHS-Verband
Stadt Prenzlau
Stadt Templin
Stadt Angermünde